Durch das Fahrrad und E-Bike Leasing ist es nun möglich, kostengünstig hochwertige Räder zu nutzen.
Das Dienstfahrrad ist auf dem besten Weg das zukünftige „Zweit-Auto“ zu werden.
Die geringe monatliche Rate macht auch hochwertige E-Bikes attraktiver.
Die Leasingrate wird automatisch monatlich direkt vom Bruttolohn abgezogen.
ℹ️ Das Wesentliche
Die Anschaffung eines Fahrrads als Dienstfahrzeug für Mitarbeiter, sowie die laufenden Kosten kann der Arbeitgeber als Betriebsausgaben absetzen. Seit 2012 werden Diensträder steuerlich wie Dienstwagen behandelt.
Es lohnt sich für den Mitarbeiter sogar ein Fahrrad zu leasen, wenn sich der Arbeitgeber nicht an den Leasingraten beteiligt! Auch bei einer Gehaltsumwandlung kann ein Mitarbeiter insgesamt günstiger ein hochwertiges Rad erwerben. Der Bewertungsvorteil wird versteuert.
Bei einem Dienstrad wird nur 0,25% des Brutto-Listenpreises als geldwerter Vorteil versteuert, dies gilt für den Fall, dass das Fahrrad auch privat genutzt wird und Sie die Leasingrate tragen.
Für den Dienstweg mit einem Pedelec wird kein steuerpflichtiger Aufschlag von 0,03 Prozent pro Entfernungskilometer fällig, ausgenommen sind E-Bikes und S-Pedelecs, mit denen Sie schneller als 25 km/h fahren können.
Nur 4 Schritte zu deinem Wunschrad 🚲
1. Informieren
Geben Sie die notwendigen Infos an die Personalabteilung Ihres Arbeitgebers
2. Auswählen
Suchen Sie sich Ihr Wunschrad aus
3. Abschließen
Der abgeschlossene Leasing-Antrag wird an den Arbeitgeber gesendet
4. Losfahren
Holen Sie Ihr Wunschrad bei uns ab und radeln entspannt los
Bitte Beachten Sie das aufgrund der Gebührenstruktur der verschiedenen Leasing Anbieter wir die Räder nicht zu den Angebotspreisen auf unserer Webseite zum Leasing anbieten können.